Kanton Appenzell Ausserrhoden

Covid-Impfung im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Anmeldung zur Covid-19-Impfung ist nur noch über die Hausarztpraxen möglich.

Seit dem 02.10.2023 gilt die neue Impfempfehlung von BAG und EKIF. Diese empfehlen besonders gefährdeten Personen (BGP) ≥16 eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter.

Zu den BGP gehören Personen ≥65 Jahre, Personen mit Vorerkrankungen (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) und Personen mit Trisomie 21. Schwangeren Frauen ohne Risikofaktoren wird die Impfung gegen Covid-19 im Herbst/Winter nur dann empfohlen, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diese im Individualfall als medizinisch indiziert erachtet.

Da bei allen anderen Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht, wird diesen keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen.

Es muss ein Abstand von mindestens 6 Monaten nach letzter Covid-19-Impfung oder einer (bekannten) Covid-19-Erkrankung eingehalten werden. Die Impfung wird mit einem angepassten mRNA- oder Protein-Impfstoff empfohlen und soll idealerweise im Herbst zwischen Mitte Oktober und Dezember verabreicht werden, um so einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Die Covid-19-Impfung ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden nur noch in Arztpraxen (Hausarzt) möglich. Falls bei fehlender medizinischer Empfehlung eine Impfung gewünscht wird, besprechen Sie das weitere Vorgehen mit der Ärztin/dem Arzt, da diese ausserhalb der Impfempfehlung von BAG und EKIF erfolgt. Die Impfung ohne medizinische Empfehlung ist nur gegen Selbstzahlung möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf Infektionskrankheiten - Appenzell Ausserrhoden (ar.ch)