
Covid-Impfung im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Es gilt die neue Impfempfehlung für den Zeitraum Frühling/Sommer 2023 von BAG und EKIF. Grundsätzlich formulieren BAG und EKIF im Frühling/Sommer 2023 aufgrund der erwarteten tiefen Viruszirkulation und der hohen Immunität der Bevölkerung keine Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19. Eine Ausnahme gilt für ungeimpfte, schwer immungeschwächte Personen, siehe unten bei den häufig gestellten Fragen.
Im Individualfall kann bei besonders gefährdeten und/oder schwer immundefizienten Personen ab 16 Jahren nach Ermessen der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes eine weitere Impfung gegen Covid-19 erfolgen. Es muss ein Abstand von mindestens 6 Monaten nach letzter Impfung oder Covid-19 Erkrankung eingehalten werden.
Falls aus persönlichen Gründen eine Impfung gewünscht wird (z.B. für Reisen), findet ein Beratungsgespräch mit einer Ärztin/einem Arzt statt und es muss ein Haftungsausschluss unterzeichnet werden. Die Impfung ist nur gegen Selbstzahlung möglich.